Mittwoch, 30. März 2011

Verjährungsfrist aufheben

Wo kann ich unterschreiben?
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie die geplante Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Unterschrift unterstützen.
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Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben
Es heißt immer: „Brich dein Schweigen, dann bekommst Du Hilfe!“ Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, denn in Deutschland gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist, welche die Opfer von sexualisierter Gewalt zum Schweigen zwingt.
Worum geht es?
Wer als Kind oder Jugendlicher zum Opfer eines Sexualverbrechens wurde, hat nach Erreichen der Volljährigkeit zehn Jahre Zeit, dieses Verbrechen zur Anzeige zu bringen und Schadenseratzansprüche gegenüber dem Täter geltend zu machen. Das bedeutet aber auch: Nach Ablauf des 27. Lebensjahres hat das Opfer überhaupt keine Möglichkeit mehr, gegen den Täter vorzugehen – weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Schlimmer noch: Wer nach Ablauf der gesetzlichen Verjährung über die Verbrechen spricht, die ihm angetan wurden, muss mit rechtlichen Konsequenzen, eventuell sogar mit einer Verleumdungsklage durch den Täter rechnen.
Die Folgen sind fatal, denn wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über ihren Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie. Sexualisierte Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Schwere Kapitalverbrechen (z. B. Mord oder Völkermord) sind in Deutschland unverjährbar. Das ist auch gut so, denn die Folgen solcher Verbrechen lassen sich niemals wieder gut machen. Auch Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, leiden ihr Leben lang an den körperlichen und seelischen Folgen dieser Verbrechen. Viele Opfer können erst nach sehr langer Zeit über ihre Erlebnisse sprechen. Oft ist die Traumatisierung so schwer, dass die Kinder das Erlebte verdrängen müssen, um nicht daran zu zerbrechen. Bevor sie ihre Erinnerungen im Erwachsenenalter wieder zulassen können, vergehen nicht selten Jahrzehnte. Die Verjährungsfrist ist dann längst abgelaufen.
Hier besteht ein dringender gesetzlicher Nachbesserungsbedarf, denn durch die Verjährung werden Sexualstraftäter geschützt und die Opfer zum Schweigen verurteilt. Den Opfern ist es auf diese Weise kaum möglich, ihr Trauma aufzuarbeiten. Deshalb fordern wir die Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Es geht uns bei unserer Forderung nicht um Rache am Täter, sondern um Gerechtigkeit für die Opfer. Mit Ihrer Unterschrift können Sie dazu beitragen, diesem Ziel ein kleines Stück näher zu kommen.
Wer ist der Initiator?
Norbert Denef hat selbst sexualisierte Gewalt erlebt und setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen ein, denen es ebenso ergangen ist. Im August 2007 reichte er seine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Dieser hat die Petition im Dezember 2008 abgelehnt. Dagegen ist nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgesehen.

Wo kann ich unterschreiben?
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie die geplante Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Unterschrift unterstützen.
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Danke fürs Lesen.

1 Kommentar:

quer|elastisch Sabine Sprotte hat gesagt…

Liebe Tamara,

nun auch wieder kein Wunder, dass sich zu diesem Thema in einem Näh-Blog niemand äußert.

Du wirst dir bestimmt etwas gedacht haben beim Veröffentlichen.

Wenn du nicht-öffentlich "reden" willst (aber nicht musst) ... sabine.sprotte@querelastisch.de. Ich freue mich.

LG
Sabine
... die jetzt lesen und ggf. unterzeichnen geht